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Der Benutzerausweis gilt ausschließlich für die angemeldete Person.
Der Benutzerausweis wird benötigt, um Medien auszuleihen.
Der Verlust des Benutzerausweises ist sofort mitzuteilen, ebenso Namens- oder Wohnortwechsel.
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Nähere Informationen über die Anmeldung können Sie der Benutzungsordnung entnehmen.
Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Schleswig
- Benutzungsordnung194 kB
- Benutzerkreis
- Die Stadtbücherei Schleswig ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung der Stadt Schleswig und dient der allgemeinen Bildung und Information, der Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie der aktiven kulturellen Freizeitgestaltung. Zwischen der Stadtbücherei und den Benutzerinnen und Benutzern besteht ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis.
- Jede Person ist im Rahmen dieser Satzung berechtigt, Medien aller Art auszuleihen und die Einrichtungen der Stadtbücherei zu nutzen. Für Kinder unter sechs Jahren können die Eltern Medien entleihen.
- Anmeldung
- Die Benutzerinnen und Benutzer melden sich persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses und einem Adressnachweis an. Bei Kindern unter 14 Jahren ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich, wonach dieser mit der Anmeldung einverstanden ist und die Haftung übernimmt.
- Die Benutzerinnen und Benutzer erhalten einen Ausweis, der nicht übertragbar ist und für die Ausleihe benötigt wird. Mit der Unterschrift erkennen sie die Benutzungsordnung an und geben die Zustimmung zur elektronischen Speicherung ihrer Angaben zur Person.
- Jeder Wohnungs- oder Namenswechsel muss der Stadtbücherei unverzüglich mitgeteilt werden.
- Der Benutzerausweis ist zurückzugeben, wenn die Stadtbücherei es verlangt oder die Voraussetzungen für die Benutzung nicht mehr gegeben sind.
- Entleihung, Verlängerung, Vormerkung
- Gegen Vorlage des Benutzerausweises werden Medien bis zu 21 Tage ausgeliehen.
- Die Leihfrist kann im Ausnahmefall einmal verlängert werden, sofern keine Vormerkung vorliegt.
- Nach Ablauf der Leihfrist sind die Medien unaufgefordert zurückzugeben.
- Entliehene Medien dürfen nicht weiter verliehen werden.
- Die Stadtbücherei ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurückzufordern.
- Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden.
- Auswärtiger Leihverkehr
- Medien, die nicht im Bestand der Stadtbücherei vorhanden sind, können im Leihverkehr nach den hierfür geltenden Richtlinien beschafft werden.
- Für die Nutzung dieser Medien gelten die Auflagen der entsendenden Bibliothek.
- Haftung
- Die entliehenen Medien sind sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigungen und Verschmutzungen zu bewahren.
- Der Verlust von Medien ist der Stadtbücherei unverzüglich zu melden.
- Für beschädigte oder nicht zurückgegebene Medien sind die Benutzerinnen und Benutzer bis zur vollen Höhe des Wiederbeschaffungspreises zum Schadenersatz verpflichtet.
- Für Schäden, die durch Missbrauch der Benutzerausweise entstehen, sind die eingetragenen Benutzerinnen und Benutzer haftbar.
- Die Stadtbücherei haftet nicht für Schäden, die durch die Benutzung der entliehenen Medien entstehen.
- Entgelt
- Es werden Entgelte gemäß besonderer Entgeltordnung erhoben.
- Internet-Nutzung
- Die Stadtbücherei stellt einen öffentlichen Internet-Zugang bereit, der entsprechend ihrem Bildungs- und Informationsauftrag genutzt werden kann.
- Die Nutzungsdauer der Internetplätze wird durch die Büchereileitung festgelegt.
- Die Stadtbücherei haftet nicht für Schäden, die den Benutzerinnen und Benutzern durch die Nutzung der Internetplätze entstehen.
- Für Schäden, die an den Geräten und am System entstehen, haften die Benutzerinnen und Benutzer.
- Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes sind zu beachten.
- Die Stadtbücherei ist nicht verantwortlich für die Inhalte, die Verfügbarkeit und die Qualität von Angeboten Dritter, die über die bereitgestellte Leitung und den Internet-Zugang abgerufen werden.
- Allgemeine Benutzungsbedingungen
- Das Hausrecht nimmt die Bibliotheksleitung wahr oder das mit seiner Ausübung beauftragte Bibliothekspersonal. Deren Anweisungen sind zu befolgen.
- Rauchen und Essen sind in den Büchereiräumen nicht gestattet, Trinken ist an ausgewiesenen Plätzen erlaubt. Mit Ausnahme von Blindenhunden dürfen Tiere nicht in die Büchereiräume mitgebracht werden.
- Benutzerinnen und Benutzer der Stadtbücherei haben sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Stadtbücherei beeinträchtigt werden.
- Benutzerinnen und Benutzer, in deren Wohnung eine meldepflichtige übertragbare Krankheit auftritt, dürfen die Stadtbücherei während der Zeit der Ansteckungsgefahr nicht benutzen. Die bereits entliehenen Medien dürfen erst nach der Desinfektion, für die die Benutzerinnen und Benutzer verantwortlich sind, zurückgebracht werden.
- Die Benutzerinnen und Benutzer haben diese in der Stadtbücherei ausgehängte Benutzungsordnung zu befolgen. Die Büchereileitung ist berechtigt, Benutzerinnen und Benutzer, die gegen die Benutzungs- und Gebührenordnung verstoßen, zeitweise oder ständig von der Benutzung der Bücherei auszuschließen. Gegen einen Ausschluss kann Einspruch bei der Stadt Schleswig eingelegt werden.
- Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt am 01. November 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 01. Januar 2012 außer Kraft.
Schleswig, den 31. Oktober 2014
Dr. Arthur Christiansen
Bürgermeister